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Flugzeug beim Rundflug Bonn selbst fliegen Luftwerbung

Buchstabenbanner – Plakatbanner – Kombibanner

 

Bei Bannerfliegen.de erhalten Sie das richtige Banner für Ihre Flug- und Luftwerbung.

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Das Plakat-Banner

 

Ihr Werbedruck ganz individuell nach Ihren Vorgaben gestaltet.

Das Banner wird in modernster Farb- und Drucktechnik hergestellt. Für Ihr Logo benötigen wir lediglich eine JPG-Datei. Den Rest, die Layout-Erstellung, machen wir.

 

Bannergröße: Die Banner sind zwischen 2 – 7 Meter Höhe – und bis zu 40 Meter Länge erhältlich. Was Werbeflächen von bis zu 300qm Gesamtfläche ermöglicht!

Durch ein Trennsystem kann das Plakatbanner so gestaltet werden, dass ein Teil des Textbereichs ausgetauscht werden kann!

Buchstabenbanner

 

Das Standard-Banner (Mietsystem)

Diese Art, eine Botschaft zu übermitteln, ist geeignet für: Bei UL max. 6 Buchstaben möglich

Ideal für Kurz-Einsätze und schnelle Informationen oder private Botschaften, Geburtstage, Hochzeiten usw.

 

Der Text kann frei gewählt werden.

Bannergröße: Bis zu 16 Buchstaben mit 2,5m Höhe zu Botschaften können aneinander geknüpft werden.

Design: Buchstaben in Arial schwarz,

Zahlen ausschließlich in Rot.

 

 

Preisvorteil!

Berechnung der Buchstaben erfolgt auf Mietbasis, dies bedeutet das keinerlei Druckkosten entstehen, was diese Werbeform besonders preisgünstig macht.

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Das Kombi-Banner

 

Ihr LOGO + eine Botschaft in Kombination!

Bei Verwendung dieses Banners haben Sie die Möglichkeit, jeweils einen aktuellen Text an Ihr individuelles Logo anzuhängen.

Das erhöht die Flexibilität und Wirtschaftlichkeit für Ihre Investition.

 

Das gedruckte Logo erwerben Sie als Eigentum, der angehängte Text wird jeweils hinzugemietet!

Ihr Vorteil: Variabel im Text, mit hohem Erkennungswert durch Ihr angefügtes Logo!

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"All Inclusive" aus einer Hand

Wir tragen Ihre Botschaft nicht nur in die Welt hinaus, sondern kümmern uns auch um alles andere.

UNSER SERVICE

Sie haben sich für eine Luftwerbung mit uns entschieden?

Dann genießen Sie unseren Rundum-Service und lassen Sie sich Ihren Banner gleich von  uns anfertigen - natürlich zertifiziert mit dem DULV-GÜTESIEGEL für Banner (DULV-GS)

Siegel DULV Gütesiegel

AGB - BANNERFLUG

Allgemeine Geschäftsbedingen zur Durchführung von Bannerflügen

 

§1 Rechtsgrundlage
ProfiEvents führt alle Bannerflüge gemäß den Vorschriften und Bestimmungen der Luftverkehrsordnung und weiteren bestehenden Gesetzen durch.

 

§2 Werbebotschaft
Der Werbeinhalt sowie deren Botschaft darf nicht gegen bestehende Gesetzte und Vorschriften verstoßen. Für den Inhalt der Botschaft sowie Symbole und Logos ist der Auftraggeber verantwortlich. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber verbindlich und unwiderruflich die Verantwortung für den gewählten Inhalt zu übernehmen und diesen auf Zulässigkeit geprüft zu haben. Sollte sich jemand beleidigt oder belästig fühlen übernimmt der Auftraggeber alle notwendigen Schritte zur Abwehr oder zur Befriedigung der gestellten Ansprüche und stellt ProfiEvents, vertreten durch Reiner Büscher, von diesen Ansprüchen frei.

 

§3 Durchführung
Alle Bannerflüge werden im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Flugzeiten, Flughöhen und Kurse richten sichnach dem beflogenen Luftraum und den Freigaben der zuständigen  Luftverkehrskontrollstellen. Sollte aufgrund einer Anweisung der Flugverkehrskontrollstelle von der vereinbarten Route abgewichen werden, so kann der Auftraggeber hieraus keinen Mangel
der Leistung ableiten und erklärt sich mit Auftragserteilung damit einverstanden. Gleiches gilt für Abweichungen vom vereinbarten Kurs aus Sicherheitsgründen.

§4 Betriebskosten
Sollten sich betriebliche Kosten während einer Bannerflugaction um mehr als 5 % erhöhen, hat ProfiEvents das Recht den Stundenpreis um die Nachgewiesene Erhöhung anpassen. Diese Erhöhung rechtfertig keine einseitige Vertragskündigung des Auftraggebers. ProfiEvents ist verpflichtet diese Erhöhung nachzuweisen. Beispielhaft ohne Anspruch auf Vollständigkeit betrifft das Preise für Kraftstoff, Oele, Luftraumnutzunggebühren, Landegebühren, Versicherungsprämien etc.

 

§5 Haftung
Sollte ein Bannerflug aufgrund von durch ProfiEvents nicht zu vertretenden Gründen, nicht stattfinden können oder abgebrochen oder verändert werden müssen, so haftet ProfiEvents nicht für die hieraus entstehenden Kosten. In einem solchen Fall würde ProfiEvents nur die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

Beispielhafte Gründe ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Luftraumsperrungen, Wetterbedingungen, (z.B Regen, Wind, hohe Temperaturen >30 Grad C) Luftverkehrsanweisungen, Schäden am Luftfahrzeug, Schäden am Werbebanner usw.

Beispielhafte tatsächliche Kosten: Bannerbau, An-und Abflüge, Landegebühren, Zeit bis zum Flugabbruch usw.

§6 Zahlungsbedingungen
Bannerflüge werden gemäß Angebot im Voraus gezahlt. Der Rechnungsbetrag für An-und Abflüge, Bannerflug und Mietbanner ist fünf Werktage vor Flugtermin fällig. Kosten für Plakatbanner sind bei Auftragserteilung fällig. Jeder Flug wird abschließend nach der tatsächlich geflogenen Zeit abgerechnet. ProfiEvents verpflichtet sich Guthaben binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Kontoverbindung zu erstatten.

 

§6 a Stornierung durch den Auftrageber
Der Auftraggeber kann bis zu 24 h vor Bannerflugbeginn den Bannerflug ohne Grund stornieren. Dabei entstehen Stornogebühren in Höhe von 30% der Auftragssumme. Welche binnen 5 Werktagen an ProfiEvents gezahlt werden muss. Sind keine 24 h bis zum Bannerflug so muss dieser in voller Rechnungsbetragshöhe beglichen werden, selbst wenn der Bannerflug nicht stattfindet. "Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“

§7 Genehmigung durch die Landesluftfahrtbehörde
Zur Durchführung von Bannerflügen bedarf es einer Genehmigung durch die Landesluftfahrtbehörde des Bundesland in dem der Geschäftsbetrieb gemeldet ist. Wird diese Genehmigung ohne Verschulden durch Iris Buescher (bannerflug.eu/bannerfliegen.de) von der zuständigen Behörde zurückgezogen, kann der Auftraggeber den Auftragnehmer Iris Buescher für den Ausfall oder anderer Kosten nicht haftbar machen.

AGB Bannerflug
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